Meine besondere Fokussierung gilt der umfassenden Rechtsberatung kleiner und mittlerer, insbesondere inhabergeführter Unternehmen insbesondere auf folgenden Gebieten:

Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht (inkl. Gründungsberatung)
Steuerrecht
Wettbewerbsrecht (inkl. Abmahnungen)
Forderungsmanagement


Mit vorstehendem Angebot möchte ich Sie in die Lage versetzen, die Vorteile einer "externen Rechtsabteilung" zu nutzen, so dass Sie ihre Aufmerksamkeit voll und ganz ihrem originären Tagesgeschäft widmen können.
Der Vorteil in einer umfassenden Rechtsberatung durch eine kleine Einheit, die Ihr inhabergeführtes Unternehmen bestens kennt und sich nicht auf eine hochspezialisierte Einzelfallberatung beschränkt, liegt durch den persönlichen Ansprechpartner in der umfassenden Beratungsmöglichkeit im Vorfeld und der schnellen Reaktionsmöglichkeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Selbstverständlich richtet sich mein Leistungsangebot auch an Privatpersonen. Sprechen Sie mich einfach an.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst alle Bereiche des Rechts. Verträge werden in allen Bereichen des Lebens geschlossen. Das sogenannte "allgemeine Zivilrecht" betrifft diese Verträge in den vielfältigen Rechtsbeziehungen, die wir tagtäglich eingehen, vom simplen Kaufvertrag über eine einzelne Ware, komplexe Lieferverträge über Warengesamtheiten, über Leasing-oder Mietverträge, Gesellschaftsverträge, Abwicklungsverträge bis hin zu vertragsähnlichen Beziehungen. Auch im Bereich der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung für Ihre Mitarbeiter unterstütze ich Sie gern.

Ich stehe Ihnen in jedem Stadium von Vertragsschluss über Vertragsdurchführung und/oder -störung bis zu einer evtl. Rückabwicklung zur Verfügung: Bei der Erstellung von Verträgen oder deren Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen. Ein besonderes Anliegen von mir: Scheuen Sie nicht die Kosten für die Erstellung eines Vertrages, bei dem Sie der Auffassung sind, "das brauche ich in dem Fall nicht". Ein schriftlicher Vertrag ist kein Misstrauensvotum. Die Vergangenheit hat vielfach gezeigt, dass diejenigen Verträge die besten sind, die gerade trotz eines erheblichen Vertrauensverhältnisses schriftlich abgeschlossen werden, in der "Schublade verschwinden" aber dennoch im Sinne der niedergelegten Regelungen gelebt werden. Die übelsten Auseinandersetzungen entstehen daraus, dass im Vertrauen darauf, es werde "schon alles gut gehen" nichts schriftlich festgehalten wurde.

Gesellschaftsrecht

Hierzu gehört auch und insbesondere der Bereich der Gründungsphase, aber auch der Bereich der Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft oder etwa der Auseinandersetzung zwischen deren Gesellschaftern. Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, so empfehle ich Ihnen nur solche Notare, die ich aus meiner bisherigen Tätigkeit kennen und schätzen gelernt habe. Eine Betreuung des laufenden Geschäftsbetriebes, im Hinblick auf die sich hieraus täglich ergebenden rechtlichen Fragestellungen (des Gesellschafts- aber auch des Arbeits- und AGB-Rechts), gehört ebenfalls zu meinem Beratungsangebot.

Gründungsberatung

Auch wenn die Gründungsberatung die Domäne der Steuer- und Unternehmensberater zu sein scheint, liegt die Fachkompetenz aber weiterhin bei den Rechtsanwälten. Dabei geht es zunächst um die richtige Wahl der Rechtsform; nicht jede Rechtsform ist für jede Unternehmung gleichermaßen geeignet. Je nach Rechtsform sind die zu beachtenden Anforderungen und Regelungen verschieden.

Insbesondere soll hier die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen für das zu gründende Unternehmen Erwähnung finden. Des Weiteren kommen hier Fragen des Arbeitsrechtes und die Erstellung von Arbeitsverträgen für Ihre Mitarbeiter auf. All diese Aspekte gilt es im Vorfeld der Gründung abzuwägen und die hierfür notwendigen Informationen für eine sachgerechte Entscheidung zugrundezulegen.

Steuerrecht

Mit dem bestandenen Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht bin ich nicht nur - wie alle Anwälte - zur Steuerberatung berechtigt, sondern kann Ihnen auch die hierfür erforderlichen besonderen Kenntnisse bieten, die nicht allein den Steuerberatern vorbehalten sind. Ich kann Sie unterstützen bei der laufenden Bearbeitung Ihrer Geschäftsvorfälle (FiBu und Umsatzsteuer [-voranmeldungen]) als auch bei der Erstellung der maßgeblichen Steuererklärungen.
Einen weiteren Fokus lege ich in diesem Bereich auf Ansprüche auf Erstattung von Steuerberaterkosten im Wege der Amtshaftung. Die Verfolgung dieser Ansprüche im Klageverfahren bleibt den Anwälten vorbehalten, da diese vor den Landgerichten mit Anwaltszwang zu führen sind. Hier kann Ihr Steuerberater, trotz universeller Betreuung, Sie nicht mehr vertreten:

Auf den Kosten für das Einpruchsverfahren, das regelmäßig der Steuerberater führt, bleibt der Mandant sitzen. Auch bei Abhilfe durch Erlass eines antragsgemäß geänderten Steuerbescheides lehnt das Finanzamt meist die Kostenerstattung ab. Dies erfolgt insbesondere gerne mit dem Hinweis, der Steuerpflichtige hätte sich selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und dieses auf den Fehler hinweisen können; dann wäre der geänderte Bescheid auch ohne Mitwirkung des Steuerberaters ergangen.
In dem Fall, dass der mit dem Einspruch angegriffene Steuerbescheid auf einer Amtspflichtverletzung beruht, können die Steuerberatungskosten für das Einspruchsverfahren als ersatzfähiger Schaden im Rahmen der Amtshaftung geltend gemacht werden.

Wettbewerbsrecht /Abmahnungen

Nicht alles, was für das eigene Unternehmen vorteilhaft erscheint, ist im Umgang mit anderen Wettbewerbern erlaubt. Es sind Regularien einzuhalten, deren Beachtung von Mittbewerbern teilweise akribisch verfolgt wird und häufig zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Teilweise sind hierbei Verstöße betroffen, die den Abgemahnten zunächst gar nicht bewusst waren, wie etwa fehlende Angaben im Impressum oder aber Werbemaßnahmen, die als legitim und üblich betrachtet werden. Ich überprüfe für Sie erhaltene Abmahnungen. Sprechen Sie mich an; am besten bereits im Vorfeld, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine geplante Maßnahme wettbewerbsrechtlich bedenkenlos ist.

Forderungsmanagement

Forderungsausfälle durch Versäumnisse in der laufenden Geschäftsbeziehung haben oft ungeahnte und nachhaltige Auswirkungen. Eine Rechnung und ein fälliger Anspruch, bedeuten noch lange keine Zahlung. Benötigte Liquidität, die teilweise schon Gegenstand der Planung vor Gutschrift ist, wird durch säumige Schuldner vorenthalten.

Sammeln Sie vor dem Eingehen der Geschäftsbeziehungen Informationen über Ihren Vertragspartner, überwachen Sie Zahlungseingänge (und lassen Sie sich die Kontoverbindung mitteilen), schieben Sie Mahnungen und die Forderungsbeitreibung nicht hinaus. Nach der ersten selbst erstellten Mahnung (mit der Sie den Schuldner in Verzug setzen) übernehme ich gerne für Sie das zukünftige Mahnwesen mit der folgenden Forderungsbeitreibung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Zahlungsansprüchen.

Titulierte Zahlungsansprüche verfolge ich für Sie im Wege der Zwangsvollstreckung. Hier können bei rechtzeitiger Informationsgewinnung (z. B. über bestehende Drittforderungen, Arbeitgeber, Grundstücke etc.) noch Zahlungen realisiert werden, deren Forderungen bereits abgeschrieben werden sollten