Meine
besondere Fokussierung gilt der umfassenden Rechtsberatung kleiner
und mittlerer, insbesondere inhabergeführter Unternehmen insbesondere
auf folgenden Gebieten:
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht (inkl. Gründungsberatung)
Steuerrecht
Wettbewerbsrecht (inkl. Abmahnungen)
Forderungsmanagement
Mit vorstehendem Angebot möchte ich Sie in die Lage versetzen,
die Vorteile einer "externen Rechtsabteilung" zu nutzen,
so dass Sie ihre Aufmerksamkeit voll und ganz ihrem originären
Tagesgeschäft widmen können.
Der Vorteil in einer umfassenden Rechtsberatung durch eine kleine
Einheit, die Ihr inhabergeführtes Unternehmen bestens kennt und
sich nicht auf eine hochspezialisierte Einzelfallberatung beschränkt,
liegt durch den persönlichen Ansprechpartner in der umfassenden
Beratungsmöglichkeit im Vorfeld und der schnellen Reaktionsmöglichkeit
im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Selbstverständlich
richtet sich mein Leistungsangebot auch an Privatpersonen. Sprechen
Sie mich einfach an.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst alle Bereiche des Rechts. Verträge
werden in allen Bereichen des Lebens geschlossen. Das sogenannte
"allgemeine Zivilrecht" betrifft diese Verträge in
den vielfältigen Rechtsbeziehungen, die wir tagtäglich
eingehen, vom simplen Kaufvertrag über eine einzelne Ware,
komplexe Lieferverträge über Warengesamtheiten, über
Leasing-oder Mietverträge, Gesellschaftsverträge, Abwicklungsverträge
bis hin zu vertragsähnlichen Beziehungen. Auch im Bereich der
arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung für Ihre Mitarbeiter
unterstütze ich Sie gern.
Ich stehe Ihnen in jedem Stadium von Vertragsschluss über Vertragsdurchführung
und/oder -störung bis zu einer evtl. Rückabwicklung zur
Verfügung: Bei der Erstellung von Verträgen oder deren
Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von
Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen. Ein besonderes Anliegen
von mir: Scheuen Sie nicht die Kosten für die Erstellung eines
Vertrages, bei dem Sie der Auffassung sind, "das brauche ich
in dem Fall nicht". Ein schriftlicher Vertrag ist kein Misstrauensvotum.
Die Vergangenheit hat vielfach gezeigt, dass diejenigen Verträge
die besten sind, die gerade trotz eines erheblichen Vertrauensverhältnisses
schriftlich abgeschlossen werden, in der "Schublade verschwinden"
aber dennoch im Sinne der niedergelegten Regelungen gelebt werden.
Die übelsten Auseinandersetzungen entstehen daraus, dass im
Vertrauen darauf, es werde "schon alles gut gehen" nichts
schriftlich festgehalten wurde.
Gesellschaftsrecht
Hierzu gehört auch und insbesondere der Bereich der Gründungsphase,
aber auch der Bereich der Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft
oder etwa der Auseinandersetzung zwischen deren Gesellschaftern.
Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, so empfehle ich Ihnen
nur solche Notare, die ich aus meiner bisherigen Tätigkeit
kennen und schätzen gelernt habe. Eine Betreuung des laufenden
Geschäftsbetriebes, im Hinblick auf die sich hieraus täglich
ergebenden rechtlichen Fragestellungen (des Gesellschafts- aber
auch des Arbeits- und AGB-Rechts), gehört ebenfalls zu meinem
Beratungsangebot.
Gründungsberatung
Auch wenn die Gründungsberatung die Domäne der Steuer-
und Unternehmensberater zu sein scheint, liegt die Fachkompetenz
aber weiterhin bei den Rechtsanwälten. Dabei geht es zunächst
um die richtige Wahl der Rechtsform; nicht jede Rechtsform ist für
jede Unternehmung gleichermaßen geeignet. Je nach Rechtsform
sind die zu beachtenden Anforderungen und Regelungen verschieden.
Insbesondere soll hier die Erstellung von Gesellschaftsverträgen
und allgemeinen Geschäftsbedingungen für das zu gründende
Unternehmen Erwähnung finden. Des Weiteren kommen hier Fragen
des Arbeitsrechtes und die Erstellung von Arbeitsverträgen
für Ihre Mitarbeiter auf. All diese Aspekte gilt es im Vorfeld
der Gründung abzuwägen und die hierfür notwendigen
Informationen für eine sachgerechte Entscheidung zugrundezulegen.
Steuerrecht
Mit dem bestandenen Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht bin
ich nicht nur - wie alle Anwälte - zur Steuerberatung berechtigt,
sondern kann Ihnen auch die hierfür erforderlichen besonderen
Kenntnisse bieten, die nicht allein den Steuerberatern vorbehalten
sind. Ich kann Sie unterstützen bei der laufenden Bearbeitung
Ihrer Geschäftsvorfälle (FiBu und Umsatzsteuer [-voranmeldungen])
als auch bei der Erstellung der maßgeblichen Steuererklärungen.
Einen weiteren Fokus lege ich in diesem Bereich auf Ansprüche
auf Erstattung von Steuerberaterkosten im Wege der Amtshaftung.
Die Verfolgung dieser Ansprüche im Klageverfahren bleibt den
Anwälten vorbehalten, da diese vor den Landgerichten mit Anwaltszwang
zu führen sind. Hier kann Ihr Steuerberater, trotz universeller
Betreuung, Sie nicht mehr vertreten:
Auf den Kosten für das Einpruchsverfahren, das regelmäßig
der Steuerberater führt, bleibt der Mandant sitzen. Auch bei
Abhilfe durch Erlass eines antragsgemäß geänderten
Steuerbescheides lehnt das Finanzamt meist die Kostenerstattung
ab. Dies erfolgt insbesondere gerne mit dem Hinweis, der Steuerpflichtige
hätte sich selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und
dieses auf den Fehler hinweisen können; dann wäre der
geänderte Bescheid auch ohne Mitwirkung des Steuerberaters
ergangen.
In dem Fall, dass der mit dem Einspruch angegriffene Steuerbescheid
auf einer Amtspflichtverletzung beruht, können die Steuerberatungskosten
für das Einspruchsverfahren als ersatzfähiger Schaden
im Rahmen der Amtshaftung geltend gemacht werden.
Wettbewerbsrecht /Abmahnungen
Nicht alles, was für das eigene Unternehmen vorteilhaft erscheint,
ist im Umgang mit anderen Wettbewerbern erlaubt. Es sind Regularien
einzuhalten, deren Beachtung von Mittbewerbern teilweise akribisch
verfolgt wird und häufig zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
führen. Teilweise sind hierbei Verstöße betroffen,
die den Abgemahnten zunächst gar nicht bewusst waren, wie etwa
fehlende Angaben im Impressum oder aber Werbemaßnahmen, die
als legitim und üblich betrachtet werden. Ich überprüfe
für Sie erhaltene Abmahnungen. Sprechen Sie mich an; am besten
bereits im Vorfeld, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine geplante
Maßnahme wettbewerbsrechtlich bedenkenlos ist.
Forderungsmanagement
Forderungsausfälle durch Versäumnisse in der laufenden
Geschäftsbeziehung haben oft ungeahnte und nachhaltige Auswirkungen.
Eine Rechnung und ein fälliger Anspruch, bedeuten noch lange
keine Zahlung. Benötigte Liquidität, die teilweise schon
Gegenstand der Planung vor Gutschrift ist, wird durch säumige
Schuldner vorenthalten.
Sammeln Sie vor dem Eingehen der Geschäftsbeziehungen Informationen
über Ihren Vertragspartner, überwachen Sie Zahlungseingänge
(und lassen Sie sich die Kontoverbindung mitteilen), schieben Sie
Mahnungen und die Forderungsbeitreibung nicht hinaus. Nach der ersten
selbst erstellten Mahnung (mit der Sie den Schuldner in Verzug setzen)
übernehme ich gerne für Sie das zukünftige Mahnwesen
mit der folgenden Forderungsbeitreibung über das gerichtliche
Mahnverfahren bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Zahlungsansprüchen.
Titulierte Zahlungsansprüche verfolge ich für Sie im Wege
der Zwangsvollstreckung. Hier können bei rechtzeitiger Informationsgewinnung
(z. B. über bestehende Drittforderungen, Arbeitgeber, Grundstücke
etc.) noch Zahlungen realisiert werden, deren Forderungen bereits
abgeschrieben werden sollten
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